- 12.09.2025
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Stimmt nicht! Genauer gesagt: nicht mehr, und zwar seit dem 6. Juni 2025. Seitdem gilt die gesetzliche Verpflichtung zum „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ für alle Stromanbieter. Netzbetreiber und Energieversorger müssen den Wechselprozess jetzt werktags innerhalb von 24 Stunden abwickeln. Für Kunden ist das auf den ersten Blick sehr praktisch. Sie sollten aber einige Dinge beachten, die die neue Regelung mit sich bringt. Besonders wichtig: Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind nicht mehr möglich. Das bedeutet: Erst einmal umziehen, sich in der neuen Wohnung einrichten und dann irgendwann beim Stromversorger anmelden – das geht nicht mehr! Informieren Sie uns daher möglichst mindestens 14 Tage vor Ihrem geplanten Umzug, selbst dann, wenn Sie noch keinen Schlüssel zur neuen Wohnung haben sollten! Nur so können Sie sicherstellen, dass nicht im Nachhinein noch viele Dinge geklärt und geregelt werden müssen – nervig und womöglich teuer für Sie, ziemlich aufwendig für uns.
An dieser Stelle klopfen wir regelmäßig vermeintliche oder echte Tatsachen auf ihren Wahrheitsgehalt ab. Möchten Sie ein Vorurteil überprüfen lassen? Dann schicken Sie es uns! ele-kurier@ele.de


