- 09.06.2026
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Seit Anfang des Jahres müssen auf Wohngebäuden Solaranlagen verbindlich installiert werden, wenn das Dach neu eingedeckt wird. Was Eigentümer jetzt wissen sollten. Und warum Photovoltaik auch ohne neues Dach eine Supersache ist.
Wer sein Dach umfassend erneuert, macht sein Zuhause jetzt nicht nur wetterfest, sondern auch zu einem kleinen Kraftwerk. Denn in NRW gilt seit Anfang des Jahres: Mit der grundlegenden Sanierung müssen Sie künftig eine Photovoltaikanlage gleich mitplanen.
Diese „Solardachpflicht“ ist auch eine Chance: „Sonnenstrom schont nicht nur das Klima, er rechnet sich auch“, sagt Sebastian Piehl, Experte für Photovoltaik bei der ELE. „Denn der Strom vom Dach kostet in der Regel nur noch zwischen acht und zehn Cent pro Kilowattstunde – aus der Steckdose ist er rund dreimal so teuer.“
Wenn Sie Ihre PV-Anlage mit einem Speicher kombinieren, können Sie bis zu 80 Prozent des benötigten Stroms selbst erzeugen. Denn so nutzen Sie die Kraft der Sonne auch dann noch, wenn sie bereits untergegangen ist.
„Und Sie gewinnen langfristige Planungssicherheit“, erläutert Sebastian Piehl. „Denn Strompreise können in Zukunft steigen – die Kosten für Ihre PV-Anlage kennen Sie, die ändern sich nicht mehr. Das macht Sie unabhängiger.“ Ihre PV-Anlage lohnt sich besonders, wenn Sie den Sonnenstrom direkt selbst verbrauchen: mit der Waschmaschine, einer Wärmepumpe oder Ihrem Elektroauto.
Wer jetzt noch schnell zuschlägt, profitiert sogar doppelt. Denn noch gilt eine attraktive staatliche Vergünstigung: Auf PV-Anlagen und ihre Installation wird aktuell keine Mehrwertsteuer fällig – diese 19 Prozent sparen Sie sich also!
Mit der ELE ist der Weg zur eigenen PV-Anlage ganz leicht. Auf unserer Website gelangen Sie mit nur wenigen Klicks zu unserer kostenlosen Photovoltaik-Beratung.
Alle Infos zur Photovoltaik mit der ELE und ein Video zum Thema gibt's online unter
www.ele.de/photovoltaik
Das müssen Sie jetzt wissen:
- Wenn die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mindestens 30 Prozent der geeigneten Nettodachfläche bedeckt, erfüllen Sie die Pflicht.
- Alternativ erfüllen Sie die Pflicht auch, wenn die Anlage eine bestimmte Leistung hat. Bei bis zu zwei Wohneinheiten muss die Anlage mindestens drei Kilowatt-peak leisten.
- Die Solarpflicht entfällt, wenn etwa
- das Dach nicht für eine PV-Anlage geeignet ist,
- eine Anlage wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder
- den Auflagen des Denkmalschutzes widerspricht.


